Frauen an die Macht!

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Mensalia entwickelt gemeinsam mit ihren Kunden Frauenförderprogramme
Seit dem Geschäftsjahr 2010 müssen Unternehmen laut § 243b UGB im Corporate-Governance-Bericht über Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Aufsichtsrat, Vorstand und sonstigen Führungspositionen berichten. Bisher war die Berichterstattung zu dem Thema eher bescheiden. Liest man die aktuellen Geschäftsberichte, dann wird offensichtlich, dass die Unternehmen bestrebt sind den Frauenanteil zu steigern. Ob diese neue Regelung nachhaltig Wirkung zeigt oder ob doch verbindliche Frauenquoten eingeführt werden (müssen) wird sich zeigen.

Obwohl es in vielen Unternehmen oft zahlreiche Ansätze zur Frauenförderung gibt, fehlt es an ausformulierten Strategien und Programmen. Der Töchtertag, Stipendien für Frauen in (technischen) Studienrichtungen oder aktives Karenzmanagement sind Maßnahmen, die viele Unternehmen bereits umsetzen. Um die Aktivitäten zu bündeln und den Frauenanteil zu erhöhen, entwickelt Mensalia gemeinsam mit ihren Kunden Frauenförderprogramme – und diese nicht nur für Führungskräfte. Währenddessen geht die hitzige Debatte um Frauenquoten weiter. Frankreich, Spanien, Italien und die Niederlande haben per Gesetz eine Frauenquote für Führungspositionen eingeführt, während sich erste Unternehmen wie die Deutsche Telekom eine Selbstverpflichtung auferlegen. In Aufsichtsräten staatsnaher Betriebe wurde auch in Österreich bereits eine Frauenquote festgelegt. Die Diskussion wird weiterhin auf europäischer Ebene intensiv geführt, so sprach sich das Europäische Parlament Anfang März mehrheitlich für eine Frauenquote aus. Bis 2015 könnte es dann verpflichtend sein, dass 30 Prozent der Vorstandsposten mit Frauen besetzt werden.